Immobilienbewertung Nordhausen Dr. Flagmeyer: Foto eines Gründerzeithauses

Gutachten für Verkauf,

Erbschaft, Scheidung,

Finanzamt und

gerichtliche Verfahren

Unabhängige und nachvollziehbare
Bewertung durch zertifizierten
Gutachter Dr.-Ing. Michael Flagmeyer

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Immobilienbewertung Nordhausen Dr. Flagmeyer: Foto eines Gründerzeithauses

Gutachten für Verkauf,

Erbschaft, Scheidung, Finanzamt

und gerichtliche Verfahren

Unabhängige und nachvollziehbare Immobilienbewertung durch
zertifizierten Immobiliengutachter
Dr.-Ing. Michael Flagmeyer (DIN EN ISO/IEC 17024)

Anlass und Gutachtenumfang besprechen →

 

Immobilienbewertung Nordhausen Dr. Flagmeyer: Kurzgutachten Einfamilienhaus

Wertermittlung von

Wohnimmobilien

Ich ermittle den marktgerechten Wert Ihrer Wohnimmobilie für Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Finanzamt. Das Gutachten dient als objektive und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage.

Anlass und Gutachtenumfang besprechen →

 

Immobilienbewertung Nordhausen Dr. Flagmeyer: Verkehrswertgutachten Bürogebäude der WohnungsbauGenossenschaft WBG Nordhausen

Wertermittlung

von Gewerbeimmobilien

Ich erstelle methodisch normgerechte Wertermittlungen für Gewerbeimmobilien. Diese dienen als belastbare Datengrundlage für Bilanzen, Transaktionen und steuerliche Zwecke beim Finanzamt.

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Immobilienbewertung Nordhausen Dr. Flagmeyer: Bewertung einer Eigentumswohnung

Wertermittlung von

Wohnungs- und Teileigentum

Ich bewerte Sondereigentum und Miteigentumsanteile nach anerkannten Wertermittlungsverfahren. Die Berechnungen schaffen eine sachliche Faktenbasis für die beteiligten Parteien.

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Immobilienbewertung Nordhausen Dr. Flagmeyer: Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen, Mietwertgutachten

Ermittlung von

MIETEN UND PACHTEN

Ich ermittle die ortsübliche Vergleichsmiete oder marktübliche Mieten und Pachten. Die Gutachten bilden eine nachvollziehbare Basis für mietvertragliche Regelungen.

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Foto eines Sachverständigen und Gutachters in Nordhausen, der den Wert eines Wohnungsrechts berechnet

Wertermittlung von

Rechten und Lasten

Ich ermittle den Werteinfluss von z. B. Wohnrechten, Nießbrauch oder Grunddienstbarkeiten nach den rechtlichen Vorgaben für Verträge und steuerliche Erklärungen.

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Fotos eines Modells von Grundstücken und Häusern auf Erbbaurechten für eine Wertermittlung

Wertermittlung von

Erbbaurechten

Ich berechne den Wert von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken als sachliche Grundlage für vertragliche und steuerliche Zwecke.

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Beispielbild mit Grundstücken, für die eine Bewertung in Nordhausen erforderlich sein kann

Gutachten zur

Bodenwertermittlung

Ich ermittle den Bodenwert von Grundstücken nach den gesetzlichen Vorgaben der ImmoWertV unter Einbeziehung baurechtlicher Parameter und der Lagequalität.

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Sachkundig objektiv unparteiisch - DIN EN ISO/IEC 17024-zertifiziert

Immobilienbewertung in Sondershausen: Zertifizierter Gutachter & Sachverständiger

Foto des zertifizierten Immobiliengutachters nach DIN EN ISO/IEC 17024 und Sachverständigen für Immobilienbewertung Dr. Michael Flagmeyer


„Als Architekt mit über 25 Jahren Berufserfahrung beurteile ich Bausubstanz, Bauschäden und Restnutzungsdauer fachlich präzise. Mein baurechtliches und konstruktives Wissen fließt in die methodisch fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie ein.“


Dr.-Ing. Michael Flagmeyer,
Architekt
Zertifizierter Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert)
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (Architektenkammer Rheinland-Pfalz)

 

Link zur DIAZert, Architekt und zertifizierter Immobiliengutachters nach DIN EN ISO/IEC 17024 Dr. Michael Flagmeyer

Von der DIAZert, Zertifizierungsstelle der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert

Link zur Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Architekt und zertifizierter Immobiliengutachters nach DIN EN ISO/IEC 17024 Dr. Michael Flagmeyer

Weiterbildung zum Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bei der
Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Link zur Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Architekt und zertifizierter Immobiliengutachters nach DIN EN ISO/IEC 17024 Dr. Michael Flagmeyer

laufende Fortbildungen bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und weiteren Bildungsträgern

Link zur Architektenkammer Sachsen-Anhalt, Architekt und zertifizierter Immobiliengutachters nach DIN EN ISO/IEC 17024 Dr. Michael Flagmeyer

Mitglied der Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Nr. 2342 (Kammersitz unabhängig vom bundesweiten Tätigkeitsgebiet)

 

Welche Gutachter werden von Finanzamt und Behörden in Sondershausen anerkannt?

Behörden, Finanzämter und Gerichte in Sondershausen akzeptieren primär öffentlich bestellte und vereidigte sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. Als zertifizierter Gutachter und Architekt verbinde ich diese fachliche Qualifikation mit einer ganzheitlichen Beurteilung der Immobilie – etwa von Bauschäden, Restnutzungsdauer und baulichen Besonderheiten. Dies ist insbesondere bei komplexen oder strittigen Bewertungsfällen von Vorteil.

Für Steuerberater, Anwälte und Fachleute – die gesetzlichen Grundlagen im Überblick:

§ 198 Bewertungsgesetz
„Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses (§§ 192 ff. BauGB) oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“

§ 6 BelWertV (Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken)
„Der Gutachter muss nach Ausbildung und beruflicher Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Immobilienbewertung verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Sachverständigen vermutet.“

Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
„Der Steuerpflichtige kann den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig durch ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erbringen – dies gilt insbesondere für mängelfreie Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC zertifizierten Sachverständigen.“

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
„Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für die Wertermittlung von Grundstücken zu erbringen.“
(BMF-Schreiben v. 22.02.2023 – BStBl I 2023, IV C 3 – S 2196/22/10006 :005)

Gutachterausschüsse
„Für Auskünfte aus der amtlichen Kaufpreissammlung ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Bei öffentlich bestellten und vereidigten sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen wird dies grundsätzlich angenommen.“

Lebenslagen

Anlässe für Immobilienbewertungen in Sondershausen

Ich erstelle Wertgutachten als Verkehrswertgutachten (Vollgutachten), Marktpreisschätzungen (Kurzgutachten) und Mietwertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Nordhausen, im gesamten Umland (einem ca. 60-Minuten-Fahrradius über Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Hessen hinweg) sowie im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Verkauf

Wer eine Immobilie verkauft, muss entscheiden, welchen Preis er ansetzen kann und wie er ihn begründet. Eine unabhängige Wertermittlung schafft dafür eine belastbare Basis.

Damit erhalten Sie eine Grundlage für:

  • die Festlegung eines angemessenen Angebotspreises
  • die Vorbereitung von Verkaufsgesprächen
  • die Beurteilung von Kaufpreisangeboten
  • eine wirtschaftlich nachvollziehbare Verkaufsentscheidung
Erbschaft und Schenkung

Wenn Immobilien vererbt oder durch eine geplante Übertragung verschenkt werden, haben die Beteiligten häufig keine oder sehr unterschiedliche Vorstellungen vom konkreten Immobilienwert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge oder wenn Sie ein Haus überschreiben möchten, ist eine fundierte Wertermittlung unerlässlich. Eine objektive und nachvollziehbare Bewertung schafft Klarheit über das tatsächliche Vermögen und bildet bei unterschiedlichen Interessen in der Familie eine faire, sachliche Basis.
Im Hinblick auf die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer kann ein Gutachten die tatsächlichen Verhältnisse abbilden und so zu einem objektiven Grundbesitzwert führen. Üblicherweise können Sie die Ausgaben für ein Verkehrswertgutachten im Erbfall steuermindernd als Nachlassverbindlichkeit absetzen.

Eine professionelle Immobilienbewertung kann insbesondere erforderlich sein für:

  • die gerechte Aufteilung des Nachlasses
  • die Berechnung und Absicherung von Ansprüchen wie dem Pflichtteil
  • die Ermittlung steuerlich maßgeblicher Werte, wie dem Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes im Rahmen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer nach § 198 BewG (Grundbesitzbewertung)
  • die faire Regelung von Ausgleichszahlungen zwischen Miterben oder bei der vorweggenommenen Erbfolge
  • die Vermeidung späterer Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Familie
Trennung und Scheidung

Wenn eine Immobilie bei einer Trennung zum Gegenstand von Vermögensverhandlungen wird, finden sich oft unterschiedliche Vorstellungen zu deren Wert. Eine unparteiische und nachvollziehbare Wertermittlung schafft eine wichtige gemeinsame Grundlage für die weiteren Vereinbarungen.

Die Wertermittlung kann unter anderem als Grundlage dienen für:

  • die Regelung des Zugewinnausgleichs
  • die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens
  • die Übernahme der Immobilie durch einen Beteiligten
  • die Entscheidung zwischen Verkauf und Auszahlung
Behörden und Gerichte

Wenn der Wert einer Immobilie Gegenstand eines rechtlichen oder behördlichen Verfahrens ist, kommt es auf eine nachvollziehbare und fachlich begründete Wertermittlung an. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der maßgeblichen rechtlichen Vorgaben und anerkannten Verfahren.

Ich erstelle Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB unter anderem für:

  • Verfahren vor Gerichten
  • außergerichtliche Auseinandersetzungen
  • behördliche und rechtliche Fragestellungen
Vermögensregelung

Bei der Aufteilung größerer oder gemeinschaftlich gehaltener Vermögenswerte ist zunächst eine verlässliche Bewertung der einzelnen Immobilien erforderlich. Dadurch lassen sich unterschiedliche Vermögenspositionen miteinander vergleichen und Entscheidungen auf eine einheitliche Grundlage stellen.

Eine Wertermittlung kann beispielsweise genutzt werden für:

  • die Zusammenstellung des Immobilienvermögens
  • die Vorbereitung einer Vermögensaufteilung
  • Vereinbarungen zwischen Beteiligten
  • die Beurteilung verschiedener Handlungsoptionen
Immobilienbewertung vor der Versteigerung

Auch im Zusammenhang mit einer Zwangsversteigerung kann es sinnvoll sein, den Wert einer Immobilie unabhängig schätzen zu lassen. Dadurch lässt sich die wirtschaftliche Situation besser beurteilen und das eigene Vorgehen fundierter planen.

Eine Bewertung kann dabei helfen:

  • die Größenordnung des Immobilienwertes einzuordnen
  • ein mögliches Gebot wirtschaftlich zu beurteilen
  • die Chancen und Risiken einer Beteiligung abzuwägen
  • Entscheidungen im Vorfeld des Versteigerungstermins vorzubereiten