Sachkundig objektiv unparteiisch - DIN EN ISO/IEC 17024-zertifiziert
Immobilienbewertung in Sondershausen: Zertifizierter Gutachter & Sachverständiger
„Als Architekt mit über 25 Jahren Berufserfahrung beurteile ich Bausubstanz, Bauschäden und Restnutzungsdauer fachlich präzise. Mein baurechtliches und konstruktives Wissen fließt in die methodisch fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie ein.“
Dr.-Ing. Michael Flagmeyer, Architekt
Zertifizierter Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert)
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (Architektenkammer Rheinland-Pfalz)
Behörden, Finanzämter und Gerichte in Sondershausen akzeptieren primär öffentlich bestellte und vereidigte sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. Als zertifizierter Gutachter und Architekt verbinde ich diese fachliche Qualifikation mit einer ganzheitlichen Beurteilung der Immobilie – etwa von Bauschäden, Restnutzungsdauer und baulichen Besonderheiten. Dies ist insbesondere bei komplexen oder strittigen Bewertungsfällen von Vorteil.
Für Steuerberater, Anwälte und Fachleute – die gesetzlichen Grundlagen im Überblick:
§ 198 Bewertungsgesetz
„Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses (§§ 192 ff. BauGB) oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“
§ 6 BelWertV (Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken)
„Der Gutachter muss nach Ausbildung und beruflicher Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Immobilienbewertung verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Sachverständigen vermutet.“
Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
„Der Steuerpflichtige kann den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig durch ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erbringen – dies gilt insbesondere für mängelfreie Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC zertifizierten Sachverständigen.“
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
„Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für die Wertermittlung von Grundstücken zu erbringen.“
(BMF-Schreiben v. 22.02.2023 – BStBl I 2023, IV C 3 – S 2196/22/10006 :005)
Gutachterausschüsse
„Für Auskünfte aus der amtlichen Kaufpreissammlung ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Bei öffentlich bestellten und vereidigten sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen wird dies grundsätzlich angenommen.“
Lebenslagen
Anlässe für Immobilienbewertungen in Sondershausen
Ich erstelle Wertgutachten als Verkehrswertgutachten (Vollgutachten), Marktpreisschätzungen (Kurzgutachten) und Mietwertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Nordhausen, im gesamten Umland (einem ca. 60-Minuten-Fahrradius über Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Hessen hinweg) sowie im Landkreis Vorpommern-Rügen.
Wer eine Immobilie verkauft, muss entscheiden, welchen Preis er ansetzen kann und wie er ihn begründet. Eine unabhängige Wertermittlung schafft dafür eine belastbare Basis.
Damit erhalten Sie eine Grundlage für:
- die Festlegung eines angemessenen Angebotspreises
- die Vorbereitung von Verkaufsgesprächen
- die Beurteilung von Kaufpreisangeboten
- eine wirtschaftlich nachvollziehbare Verkaufsentscheidung
Wenn Immobilien vererbt oder durch eine geplante Übertragung verschenkt werden, haben die Beteiligten häufig keine oder sehr unterschiedliche Vorstellungen vom konkreten Immobilienwert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge oder wenn Sie ein Haus überschreiben möchten, ist eine fundierte Wertermittlung unerlässlich. Eine objektive und nachvollziehbare Bewertung schafft Klarheit über das tatsächliche Vermögen und bildet bei unterschiedlichen Interessen in der Familie eine faire, sachliche Basis.
Im Hinblick auf die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer kann ein Gutachten die tatsächlichen Verhältnisse abbilden und so zu einem objektiven Grundbesitzwert führen. Üblicherweise können Sie die Ausgaben für ein Verkehrswertgutachten im Erbfall steuermindernd als Nachlassverbindlichkeit absetzen.
Eine professionelle Immobilienbewertung kann insbesondere erforderlich sein für:
- die gerechte Aufteilung des Nachlasses
- die Berechnung und Absicherung von Ansprüchen wie dem Pflichtteil
- die Ermittlung steuerlich maßgeblicher Werte, wie dem Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes im Rahmen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer nach § 198 BewG (Grundbesitzbewertung)
- die faire Regelung von Ausgleichszahlungen zwischen Miterben oder bei der vorweggenommenen Erbfolge
- die Vermeidung späterer Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Familie
Wenn eine Immobilie bei einer Trennung zum Gegenstand von Vermögensverhandlungen wird, finden sich oft unterschiedliche Vorstellungen zu deren Wert. Eine unparteiische und nachvollziehbare Wertermittlung schafft eine wichtige gemeinsame Grundlage für die weiteren Vereinbarungen.
Die Wertermittlung kann unter anderem als Grundlage dienen für:
- die Regelung des Zugewinnausgleichs
- die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens
- die Übernahme der Immobilie durch einen Beteiligten
- die Entscheidung zwischen Verkauf und Auszahlung
Wenn der Wert einer Immobilie Gegenstand eines rechtlichen oder behördlichen Verfahrens ist, kommt es auf eine nachvollziehbare und fachlich begründete Wertermittlung an. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der maßgeblichen rechtlichen Vorgaben und anerkannten Verfahren.
Ich erstelle Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB unter anderem für:
- Verfahren vor Gerichten
- außergerichtliche Auseinandersetzungen
- behördliche und rechtliche Fragestellungen
Bei der Aufteilung größerer oder gemeinschaftlich gehaltener Vermögenswerte ist zunächst eine verlässliche Bewertung der einzelnen Immobilien erforderlich. Dadurch lassen sich unterschiedliche Vermögenspositionen miteinander vergleichen und Entscheidungen auf eine einheitliche Grundlage stellen.
Eine Wertermittlung kann beispielsweise genutzt werden für:
- die Zusammenstellung des Immobilienvermögens
- die Vorbereitung einer Vermögensaufteilung
- Vereinbarungen zwischen Beteiligten
- die Beurteilung verschiedener Handlungsoptionen
Auch im Zusammenhang mit einer Zwangsversteigerung kann es sinnvoll sein, den Wert einer Immobilie unabhängig schätzen zu lassen. Dadurch lässt sich die wirtschaftliche Situation besser beurteilen und das eigene Vorgehen fundierter planen.
Eine Bewertung kann dabei helfen:
- die Größenordnung des Immobilienwertes einzuordnen
- ein mögliches Gebot wirtschaftlich zu beurteilen
- die Chancen und Risiken einer Beteiligung abzuwägen
- Entscheidungen im Vorfeld des Versteigerungstermins vorzubereiten